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Mittwoch, 5. märz 2008

Nachgefragt: Hat die US-Präsidentenwahl Einfluss auf das Börsengeschehen?

Der Wettkampf Clinton gegen Obama hat uns bis vor kurzem die Welt in Atem gehalten. Jetzt ist das Duell entschieden. Stellt sich die Frage, wie die Börse reagiert. Langjährige Forschungen zeigen: Nicht wer Präsident wird, entscheidet über den Verlauf von Dow Jones und Co., sondern die Frage, wann die nächsten Präsidentschaftswahlen stattfinden.

So haben Statistiker den Kursverlauf des Dow Jones von über 100 Jahren untersucht. Das verblüffende Ergebnis: Es gibt tatsächlich einen Zusammenhang. Im Vier-Jahres-Rhythmus passt der Zyklus zur US-Präsidentenwahl. Grob vereinfacht steigen die Kurse im Jahr vor der Präsidentschaftswahl und in dem Jahr, in dem sie stattfindet. Dagegen stagnieren sie ab dem Jahr, das der Wahl folgt, oder fallen sogar leicht.

Reiner Zufall, glauben Sie jetzt? Es gibt durchaus plausible Begründungen für diesen Wahlzyklus an den Börsen: Vor der Präsidentenwahl macht ein US-Präsidentschaftskandidat üblicherwese Versprechungen, die Konjunktur anzukurbeln und die US-Bürger vor allzu hohen Steuern zu entlasten, damit sie mehr Geld für notwendige Verbrauchsgüter haben. Direkt nach der Wahl werden solche Versprechen auch am ehesten umgesetzt. Die unbeliebteren Maßnahmen dagegen werden auf die Mitte des Präsidentschaftszyklus gelegt. Damit sie rechtzeitig abgeschlossen sind, bevor es wieder in den Wahlkampf geht.

Und es ist bislang so: Vom privaten Verbrauch der US-Konsumenten hängt ein großer Teil der Weltwirtschaft ab. Das mag sich zwar womöglich bald ändern, wenn die Menschen in den Schwellenländer mehr konsumieren. Aber bislang kurbelt vorwiegend der US-Konsum die Wirtschaft an. Also die Hoffnung nicht aufgeben, dass es dieses Jahr doch noch was wird mit dem Kursfeuerwerk an den Börsen. Die US-Wahl ist übrigens erst im November.

von Bernd Schwab veröffentlicht in: Berichte
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Mittwoch, 5. märz 2008

Kredit verkauft, Vollstreckung hat begonnen?
Es gibt Hoffnung für Betroffene

Hoffnung machte eine Gerichtsentscheidung vielen, die einen Kredit bei einer Bank aufgenommen haben, der später an einen Finanzinvestor verkauft wurde. Allzu schnell darf dieser Finanzinvestor nämlich sein Geld nicht mit Zwangsvollstreckungen eintreiben. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen: 5 U 5102/06).

Im entschiedenen Fall ging es um einen Kredit, den die HypoVereinsbank an den Finanzinvestor Lone Star verkauft hatte. Der Kreditnehmer war mit seinen Zahlungen im Rückstand, also leitete Lone Star unverzüglich die Zwangsvollstreckung ein. Dagegen zog der Kreditnehmer vor Gericht - und bekam Recht.

Die Richter rügten, Lone Star hätte den Kreditnehmer nicht ausreichend informiert. Als Kreditkäufer hätte der Finanzinvestor den Kreditnehmer zunächst in Kenntnis setzen sollen, wie hoch der (besicherte) Schuldenstand noch sei und welche Zahlungen seit dem Kreditverkauf bereits geleistet worden seien. Da der Käufer dies versäumt hatte, stoppte das Gericht die Zwangsvollstreckung.

Diese Entscheidung zeigt aber auch: Ein Kreditverkauf ist nach aktuellem Recht möglich, und ebenso die Zwangsvollstreckung, wenn der Kreditnehmer in Verzug ist und vorab ausreichend informiert wurde. Ich schließe aus diesem Fall: Machen Sie sich besser nicht mehr als unbedingt nötig von irgendeinem Geldgeber abhängig. Schon die kleinen Überziehungen und Luxuskäufe auf Pump sollte man besser bleiben lassen.

Lieber überlegen Sie sich vorher, ob eine Ausgabe unbedingt sein muss, und wenn das Geld dafür nicht reicht, sprechen Sie mit Ihrer Bank. Man kann auch im Kreditvertrag vereinbaren, dass ein späterer Verkauf des Darlehens ausgeschlossen ist.
von Bernd Schwab veröffentlicht in: Berichte
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Mittwoch, 5. märz 2008
von Bernd Schwab veröffentlicht in: Multimedia
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Mittwoch, 5. märz 2008

Warum Sie ab 2009 nicht zwangsläufig den Abgeltungsteuersatz zahlen

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5 Prozent beträgt der Abgeltungssteuersatz. Dazu kommen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sodass Sie als Sparerin oder Anlegerin maximal etwa 28 Prozent von Ihren Kaptitalerträgen an den Fiskus abführen müssen.

Zwei Chancen gibt es, weniger zu zahlen. Die eine: Stellen Sie einen oder mehrere Freistellungsaufträge. Denn insgesamt 801 Euro dürfen Sie an Sparzinsen, Dividenden oder Kursgewinnen auch ab dem Jahr 2009 steuerfrei einnehmen. Die Bank führt die Steuer nicht ab für Beträge, die unter per Freistellungsauftrag freigestellten Summe (höchstens 801 Euro) bleiben. Bei Ehepaaren liegt dieser Sparerpauschbetrag bei 1.02 Euro.

Eine zweite Chance haben diejenigen unter Ihnen, die in manchen Jahren sehr wenig Geld verdienen. Sie können zwar nicht verhindern, dass die Bank die Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge abführt, die über den Sparerpauschbetrag hinausgehen. Aber Sie können sich Geld vom Fiskus zurückholen. Wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz nämlich unter dem Abgeltungssteuersatz liegt, sollten Sie Ihre Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben.

Dann wählen Sie einfach die „Veranlagung zum individuellen Einkommensteuertarif“ und zahlen folglich nur Ihren persönlichen Steuersatz und nicht die (höhere) Abgeltungssteuer.

Diese beiden Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, sich eingehend zu informieren. Wer keine Ahnung hat und einfach den Staat und die Bank machen lässt, zahlt fast zwangsläufig zuviel Steuern.

 
von Bernd Schwab veröffentlicht in: Berichte
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Mittwoch, 5. märz 2008

Abgeltungsteuer: Nur 8 Prozent der Deutschen wissen, was ab 2009 kommt

Liebe Leserinnen,

gerade einmal 8 Prozent der Bundesbürgerinnen und –bürger weiß, was in Sachen Abgeltungsteuer auf uns zukommt. 41 Prozent haben zwar den Begriff schon einmal gehört, aber die meisten haben keine Ahnung, was genau diese Neuregelung des Steuerrechts bringt. Das ergab eine Umfage des Marktforschungsunternehmens Pschonomics in Köln.

Ich finde, das ist ein erschreckende Erkenntnis. Man kan sich darüber streiten, ob das nun bedeutet, dass sich die Menschen nicht gerne um das Thema Finanzen und Geldanlage kümmern oder ob sie vom Steuerzahlen die Nase voll haben.

Tatsache ist aber, nur wer Bescheid weiß, kann sich darauf einrichten. Bei den detaillierten Regeln zur Abgeltungssteuer kann es durchaus sein, dass Sie dadurch zu viel Steuern zahlen. Mein Apell an alle lautet daher: Informieren Sie sich und warten Sie nicht einfach untätig ab.
von Bernd Schwab veröffentlicht in: Berichte
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